Wissen heißt die Welt verstehen. Wissen lehrt, verrauschter Zeiten Und der Stunde, die da flattert, Wunderliche Zeichen deuten. Und da sich die neuen Tage Aus dem Schutt der alten bauen, Kann ein ungetrübtes Auge, Rückwärtsblickend vorwärtsschauen. F.W. Weber, Dreizehnlinden
 Wissen heißt die Welt verstehen.Wissen lehrt, verrauschter ZeitenUnd der Stunde, die da flattert,Wunderliche Zeichen deuten.Und da sich die neuen TageAus dem Schutt der alten bauen,Kann ein ungetrübtes Auge,Rückwärtsblickend vorwärtsschauen.               F.W. Weber, Dreizehnlinden

Flüstertüte ...

03.08.2017 Öffentliche Gemeinderatssitzung

Die Gemeinderatssitzung hatte fünf öffentliche Tagesordnungspunkte. Die Themen "Auftragsvergabe" (TOP 2), "Neue Entgeltordnung" (TOP 3) und "Mitteilungen und Anfragen (TOP 5) waren schnell behandelt.

 

TOP 1: Aufstellung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Concordia" der Stadt Ransbach-Baumbach - Beteiligung der Ortsgemeinde Ebernhahn ... gemäß §§ 4 Abs. 1,2 Abs 2 BauGB

An der Gemarkungsgrenze zu Ebernhahn will die Stadt Ransbach-Baumbach ein Industriegebiet errichten.

Verschiedene Fragen wurden dazu von den Ratsmitgliedern aufgeworfen. Wichtig war es z. B. zu wissen, welche Arten von Nutzungen im künftigen IG Concordia vorgesehen sind. Dies wird man noch bei der Stadt Ransbach-Baumbach erfragen. Auch die Höhenbegrenzungen von Gebäuden und Nebenanlagen war ein Thema und die Sicherung des Grenzweges zum Schäferhund-Vereinsplatz.

Zwar wird die Stadt einen Stichweg in das angrenzende Ebernhahner Gebiet einplanen, doch lehnt der Gemeinderat es derzeit ab, sich der Planung anzuschließen. Wie verlautet, sieht der Flächennutzungsplan und die bergamtlich festgelegte Nachnutzung der ehemaligen Tongrube auf Ebernhahner Gebiet Forst- und Landwirtschaft vor. Dies sieht man vonseiten der Gemeinde auch als Puffer gegen eventuelle Emissionen aus dem künftigen Industriegebiet.

 

TOP 4: Bebauungsplanung "Kronenacker" - Sachstandsbericht über Gespräche zur Entwicklungsplanung (es fehlt  das Wort "Industriegebiet")

 

Folgende Stellungnahme wurde vom Bürgermeister verlesen und auch an die Schautafel projiziert:

 

„Bei der ersten Offenlage des Bebauungsplanes ‚Industriegebiet Kronenacker‘ im Jahre 2015 ist man davon ausgegangen, daß die Fa. Schütz alle Flächen im Plangebiet ankaufen könnte. Zwischenzeitlich haben sich einige Privateigentümer dazu entschlossen, ihre Flächen nicht zu veräußern, so dass nun davon auszugehen ist, dass ein amtliches Umlegungsverfahren zur geregelten Bodenneuordnung und zur sinnvollen Bebauung erforderlich wird.

 

Das Vermessungs- und Katasteramt Westerburg hat hierzu folgendes angemerkt:

Verbleiben Grundstücke im Privatbesitz, so sind diese bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen, um dem sog. Grundsatz der Privatnützigkeit gerecht zu werden. Bei einer reinen Industriegebietsausweisung ist grundsätzlich von einer Fremdnützigkeit auszugehen. Die Privatnützigkeit ist nur gegeben, wenn eine Teilfläche als Gewerbegebiet ausgewiesen und zudem eine Aufteilung in mehrere, kleinere Grundstücksflächen vorgenommen wird. Diese Aufteilung hat dann allerdings zur Folge, dass Erschließungsbeiträge für Straßen, Gehwege usw. fällig und umgelegt werden. Erfolgt die v. g. Berücksichtigung nicht, dann wäre nicht nur das Umlegungs-, sondern ggfls. das gesamte Bebauungsplanverfahren angreifbar.

Des Weiteren hat das Vermessung- und Katasteramt empfohlen, alle privaten Grundstückseigentümer hierüber zu informieren und sie nach ihren Wünschen und Vorstellungen zu befragen. Die ersten Gespräche mit Privateigentümern haben gegen Ende Juli 2017 stattgefunden und sind durchweg in einer sachlichen und aufgeschlossenen Art und Weise verlaufen. Die nächsten Gespräche sind für Anfang September 2017 vorgesehen, wozu die restlichen Eigentümer noch eingeladen werden. Die Gemeinde ist nur für die Bebauungsplanung, nicht aber für Grundstücksverhandlungen zuständig. Für Grundstücksverhandlungen ist weiterhin die Fa. Schütz verantwortlich und zuständig.

Nach Abschluss der Gespräche wird sich der Gemeinderat mit der weiteren Planungs- und Vorgehensweise auf dem Kronenacker beschäftigen.“

 

 

Nach Verlesung dieses verwaltungssprachlichen Textes entwickelte sich eine eingehend geführte Beratung mit einer Fülle von Fragen, einer Übersetzung in einfache Sprache und detailreichen Informationen, die einige erhebliche Ansätze zu gedanklichen Spin-offs gaben.  Zunächst das

 

Gedächtnisprotokoll anhand der gemachten Notizen:

 

Zwar hat dieses Gedächtnisprotokoll durch den gerafften Stil den Anschein, als ob es sich um die Sitzung eines Untersuchungsausschusses gehandelt hätte, aber dem war natürlich nicht so. Die Ratsverhandlung verlief in einer "sachlichen und aufgeschlossenen Art und Weise". Diesen "Mitschnitt" möge der Leser auch in der vom Schreiber intendierten Auffassung aufnehmen, dass es sich lediglich um eine der Natur der Sache nach lückenhafte und im Wortlaut nicht genaue Wiedergabe handelt. Im Anschluß an diese Zeilen findet der interessierte Leser dazu auch persönliche Wertungen im Anmerkungsapparat. BGM = Ortsbürgermeister, GR = Personen des Gemeinderats

 

1. BGM: Einige Privateigentümer haben bisher ihre Grundstücke nicht verkauft. 30 % der Fläche sind noch in Privathand. Ein Umlegungsverfahren könnte erforderlich werden. Hier liegt Fremdnützigkeit und Privatnützigkeit vor. Das Westerburger Katasteramt hat empfohlen, die Chancen und Möglichkeiten für die Entwicklungsplanung „Kronenacker“ auszuloten und die Eigentümer zu einer Befragung einzuladen. Es liegt auch eine höchstrichterliche Entscheidung vor, die eine solche Vorgehensweise nahelegt.

2. GR: Die höchstrichterliche Rechtsprechung bezieht sich auf ein Urteil des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichtes vom 05.05.2015. Den Wortlaut kann man im Internet einsehen. Der GR stellt fest, dass er von dem Einladungsschreiben nicht in Kenntnis gesetzt wurde! Das Schreiben ist vom 07.07.2017, es trägt die Unterschrift eines Sachbearbeiters. Der GR hält die durchgehende Anwesenheit des Schütz-Vertreters bei den Gesprächen mit den Eigentümern für bedenklich und nicht opportun.

3. BGM: Herr Heibel (Vertreter von Schütz) soll künftig nicht mehr teilnehmen.

4. GR: Wer hat den Teilnehmerkreis bestimmt?

5. BGM: Die Verwaltung hat ihn vorgeschlagen.

6. GR: Wie viele Privateigentümer wurden von Bürgermeister, Verwaltungskräften und Herrn Heibel informiert oder befragt?

7. BGM: Nicht alle Privateigentümer – bisher fünf Personen; zwei sollen noch befragt werden.

8. GR: Ist diese Befragung die Einleitung einer Anhörung im Sinne des § 47, Abs.1 BauGB?

9. BGM: Diese Befragung war ein Informationsgespräch.

10. GR: Falls die Privaten dem Umlegungsverfahren zustimmen, wie hoch ist der Erschließungsbeitrag?

11. BGM: Der Erschließungsbeitrag ergibt sich aus der Erschließungsbeitragssatzung. 90 % hat der Eigentümer zu tragen, 10 % die Gemeinde.

12. GR: Der Investor hat einen Vertrag mit der Gemeinde, die Planungskosten (z. B. Honorar und Kosten des Planungsbüros, der Ingenieure, Gutachter) zu übernehmen. Wer trägt die Planungskosten bei Umwandlung des B-Plans?

13. BGM: Muss erfragt werden.

14. GR: Wer trägt die Kosten der Belehnungsaufkäufe?

15. BGM: Muss erfragt werden.

16. GR: Könnten diese Kosten vom Investor privatrechtlich anteilig an die verbliebenen Grundstückseigner weitergegeben werden?

17. BGM: Muss erfragt werden.

18. GR: Wie ist das mit den Grünflächen?

19. BGM: Antwort akustisch nicht verstanden.

20. GR: Kann man die Begriffe Privatnützigkeit und Fremdnützigkeit näher erläutern?

21. BGM: Das sind verwaltungsspezifische Fachwörter. Privatnützigkeit heißt, daß die Belange der Privateigentümer berücksichtigt werden müssen. Bei Industriegebieten spricht man demnach von Fremdnützigkeit, bei Gewerbegebieten von Privatnützigkeit.

22. GR: Was, wenn unter den Privateigentümern für das Umlegungsverfahren kein Konsens gefunden wird?

23. BGM: Damit wird sich der GR im weiteren Planungsverfahren befassen.

Zum Schluß erwähnte der Bürgermeister nochmals, daß die Befragungen in einer konstruktiven Atmosphäre stattfanden und als reine Informationsgespräche zu betrachten seien. Der Ankauf der verbliebenen Grundstücke sei nicht Aufgabe der Gemeinde. Dazu werde die Firma Schütz in der Person von Winfried Heibel demnächst noch einmal auf alle verbliebenen Grundstücksbesitzer zugehen.

 

 

Anmerkungen:

 

Bis hierhin habe ich das Projekt im übertragenen Sinn so verstanden: Ben Cartwright von der Ponderosa tritt an den Gemeinderat heran, weil er seine Ranch erweitern will. Der Gemeinderat verkauft ihm, was er im Hähnegarten hat und informiert anschließend die verblüfften übrigen Eigentümer, dass künftig Rinder hier weiden sollen. Er fordert die Eigentümer der Vorgärten auf, diese an Cartwright zu verkaufen. Der Rancher wird vom Ortsvorstand mit der Bemerkung empfohlen, dass der Rinderbaron ein "ausgesprochen faires Angebot" abgeben wolle. Außerdem würde Cartwright den Cowboys jegliches Yippiee beim Treiben verbieten und den Rindern eine Exkrementtasche umbinden, wie versichert wird. Für den Fall, dass einige ihre Vorgärten aber nicht als Rinderweide hergeben wollen, könne man ja die restlichen Vorgärten zusammenlegen für Schlachthäuser und Lederverarbeitungsbetriebe. Dann hat nicht nur der Rinderbaron, der ja zum reinen Fremdnutzen für die allgemeine Fleischversorgung arbeitet, was davon, sondern auch die restlichen Vorgartenbesitzer zu ihrem Privatnutzen des Gelderwerbs. Für jene wenigen, die das ganze für eine blöde Idee halten, wird es sicher auch eine salomonische Lösung geben.

 

Zu 1: Wenn eine "höchstrichterliche Entscheidung" ins Feld geführt wird, droht Ungemach. Hier geht es um das Urteil 4 CN 4.2014 vom 05.05.2015 des BVerWG. Der Fall stellt sich so dar:

In einem Bebauungsplan sind Fragen der inneren Erschließung nicht geklärt. Mitten in dem überplanten Gebiet befand sich ein landwirtschaftliches Grundstück einer Eigentümerin, die vom Zugang zu ihrem Grundbesitz abgeschnitten worden wäre, wenn der B-Plan ausgeführt worden wäre. Sie hätte dann auch nicht die im Plan festgelegte gewerbliche Nutzung ausführen können. Das Gericht sah es als unzulässig an, einen solchen Konflikt auf das Umlegungsverfahren zu verschieben. Da der Bebauungsplan keine Festlegungen zur Innenerschließung enthielt, konnte das Umlegungsverfahren nicht in Gang gesetzt werden und der Bebauungsplan wurde vom Gericht verworfen. Das Umlegungsverfahren hat nämlich nur das eine Ziel: sie ist eine dem Vollzug des Bebauungsplans dienende Maßnahme.

Im genannten Fall musste die Gemeinde den Bebauungsplan neu aufstellen und bebaute dann nur die Flächen bis zur Grenze zu dieser Grundstückseigentümerin, wie Kartenbilder zeigen.

 

Zu 2: Wie kann es möglich sein, dass Bürgermeister, Verwaltung und Schütz-Vertreter die Gemeinderäte über solche wichtigsten Vorgänge eines Verfahrens und höchstrichterliche Entscheidungen in Unkenntnis lassen und offenkundig erst im Nachgang informieren.

 

Zu 5: Das liegt in der Verantwortung von Bürgermeister Michael Ortseifen.

 

Zu 9: Dem Inhalt nach riecht es zwar danach, doch Duft ist flüchtig. Alles andere wäre auch fatal. Gut Ding will Weile haben, aber in der Wirtschaft ist Zeit Geld. Also macht mal hinne...

 

Zu 10: Auf das Einleiten eines Umlegungsverfahren besteht kein Rechtsanspruch. Auch Eigentümer von Grundstücken haben diesen nicht. Ob die Umlegung gemacht wird, entscheidet die Gemeinde.

Die Umlegung ist sogar unzulässig, wenn sie für eine größere Zahl der Beteiligten enteignende Wirkung hat.

 

Zu 11: Für die gesamte Fläche, also 160.000 qm, hat die Gemeinde 10 % der Erschließungskosten beizusteuern. Sie macht also erst einmal Schulden, ehe sie durch die Schütz-Industrie "schuldenfrei" (Ortsbürgermeister in der Sitzung am 12.03.2015) wird. Oder woher kommt das Geld, wenn die Hallenrenovierung bezahlt ist? Andererseits kann die Gemeinde möglicherweise einen Kredit aufnehmen, da sie ja (nach der unmaßgeblichen Gewerbesteuerzerlegung) "nachhaltige Gewerbesteuereinnahmen" (Ortsbürgermeister, v.s.) zu erwarten hat.

 

 

Zu 18. Grünflächen: was und welche damit gemeint sind, ist noch unsicher. Es kann sein, daß ich mich bei diesem Einruf verhört habe. Wenn richtig verstanden, dann beinhaltete diese Frage vielleicht die mit der Bebauung verbundenen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen. Nach meiner Info sind für die Bebauung von der Behörde Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen veranschlagt worden. Ob diese auch in Form von Geld zu leisten sind, ist mir nicht bekannt.

 

Zu 21: Fremdnützigkeit und Privatnützigkeit. Das braucht mehr Aufklärung...

Warum wird eigentlich nur von "Gewerbegebiet" gesprochen?

Schon die damalige Bürgermeisterin hat geahnt, dass das Projekt so nicht durchgeht, denn sie sprach bei der Bekanntmachung im Mai vor drei Jahren im Gemeindeblättchen (21/2014, Seite 18) interessanterweise schon von einem Gewerbe- und Industriegebiet. Gibt der Bebauungssplan nichts anderes her? Wieso erfragt man dann noch die Vorstellungen der verbliebenen Eigentümer? Es scheint doch offensichtlich, daß diese ein weiteres Industriegebiet vor ihrer Haustür nicht wünschen.  Vielleicht hatten Bürgermeister, Verwaltungsfachleute und der Herr Vertreter der Firma Schütz kreative Lösungen ( z. B. Flächenalternativen) für das Dilemma erörtern wollen, oder lukrative...oder beides...

 

Zu 23: Es scheint mir nach all dem offenkundig, dass ein Weg gesucht wird, die Restbestände an Grund und Boden auf dem Kroneacker zu erhalten, um den Plan der Industrialisierung des Kroneackers verwirklichen zu können. Es besteht auch eine Richtlinie des Umlegungsverfahrens, daß zuerst der Ankauf der Flächen versucht werden muss. Ansonsten würde der Schütz-Vertreter jetzt nicht noch einmal eine Shopping-Tour durch Ebernhahn machen.

 

Wie gut, daß es da noch solche gibt, die den Boden, der Jahrhunderte in den Händen ihrer alteingesessenen Familien war, schützen und nicht verspielen, wie man so viel anderes verspielt hat.

 

Die Fehlentscheidungen nicht nur der kommunalen, sondern auch der raumordnerischen Politik, die Nachlässigkeiten und die Versäumnisse vergangener Zeiten führten dazu, dass wir nun ein Dorf sind, das zwischen Tongruben, Industriebauten und Trassen aller Art eingehegt ist - mit dem Komplettpaket an Risiken und Nebenwirkungen.

 

Es gibt immer eine Chance auf Besserung, packen wir's an...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

08.04.2017 Aktion Saubere Landschaft:

Heute wurde in vielen Dörfern des Westerwalds ein großes Aufräumen veranstaltet. Auch in Ebernhahn beteiligten sich heuer zum dritten Mal Bürger, darunter einige Gemeinderatsmitglieder, die Gemeindehelfer, die Feuerwehrjugend und ein paar andere fleißige Kinder (Chapeau!), um den Abfall rund um das Dorf zu beseitigen. Die Feuerwehrjugend war emsig an einem der müllmäßigen "Brennpunkte" vor unserem Ort tätig: Dem Aufgang zum Kronenacker. Ein anderes Team nahm sich die Straße "Im Tonfeld" vor, wo es auch nur so von in die Böschung und den Bach geworfenen Flaschen, Plastikbechern, Tüten und Dosen und vom Wind verwehten Palettenfolien und Styroporresten wimmelte. Der in die Böschung gekippte Industriemüll der Firma XY musste leider liegenbleiben, ebenso der Hecken- und Rasenschnitt, der an unzähligen Stellen in die Gräben geworfen worden war.

Obwohl sich in diesem Jahr nicht so viele Bürger beteiligten wie in den vergangenen Jahren, wurden doch ca. 2 Tonnen Müll und Abfall zur Deponie gefahren.

Der Spezial-Ehrenpreis ging an einen in der Al Wiss liegenden alten Herd. Aber auch unterhalb der Lasko-Masseaufbereitung warteten rostige Stühle, ein altes Schaukelpferd, abgetragene Schuhe, ein Pfannendeckel, Sandkastenhauben, Blechnäpfe und Wodkaflaschen auf den Abtransport in die Müllverwertung. Altreifen sind auch immer ein Schlager.

Für das nächste Jahr kündigte der Bürgermeister aller Voraussicht nach die Teilnahme unseres Landrates an der Säuberungsaktion in Ebernhahn an. Das wird dann schon ein besonderes Ereignis für die Bürger, aber auch für den Gemeinderat.

 

Konzert der Thalia mit den Choryfeen von Staudt:

Die Thalia hat am Abend in der Kirche ein volles Haus gehabt. Es fanden sich Hörer von fern und nah ein, bedauerlich nur der schwache Besuch von Ebernhähnern. Die Liedbeiträge der Thalia und ihrer Staudter Gäste und auch das Streicherduo fanden großen Anklang und wurden sehr mit Beifall bedacht. Es erklangen entsprechend der Räumlichkeiten Lieder geistlichen Inhalts, die fast alle in der heimlichen Amtssprache gesungen wurden.

 

Foto: Bestand Buhr

04.04.2017:

Prospektion

Unter den vielen Stellungnahmen wurde auch behördlicherseits verfügt, daß der Kronenacker archäologisch untersucht wird. Dabei geht man Parzelle für Parzelle mit einem Sondiergerät ab, das Bodenveränderungen bis in 1,5 m Tiefe aufzeichnet. Darüber wird ein Gutachten gemacht.

Dazu muß das gesamte Areal eigentlich eben und hindernisfrei sein. Durch die Baumgruppen, Feldgehölze und Hecken werden die Aufzeichnungen jedoch ziemlich lückenhaft und unvollständig.

 

Foto: Bestand Buhr

Auch auf dem Siershahner Gelände hat sich in den vergangenen Wochen einiges getan.

Durch das Feld des Rheinwiesenlagers Berggarten wurde ein Abwassergraben gezogen, wohl damit die Sickerwässer aus dem Industriegebiet nicht unkontrolliert den Boden verunreinigen.

Unter den Steinen ist der Graben gegen das Eindringen in den Untergrund abgedichtet.

Auf dem Bild sieht man die bisherige Endstelle im Immelswissje.

Gestern fanden sich einige Herren der Geschäftsführung zur Besichtigungsrunde mit dem Westerburger Baubetrieb. Sie standen justament vor dem Rückhaltebecken, dem der Weiher hat weichen müssen. Vielleicht überlegten sie, wie sie das Rückhaltebecken naturnah umbauen könnten.

Foto: Bestand Buhr

18.03.2017:

 

An den Bänken vor dem Friedhof hat Dieter Kuch ein restauriertes altes Kreuz, das sich im Besitz seiner Familie befand, aufgestellt.

 

Es scheint ein Grabkreuz gewesen zu sein, wegen der am Fuß eingravierten Buchstaben R.I.P., d. h. "Requiesca(n)t in Pace!" - "Er/Sie möge(n) ruhen in Frieden!"

 

Darüber ist ein geschnitzter Titulus angebracht, der die Jahreszahl 1945 trägt und ein A für "Anno", d. h. "im Jahre".

 

Das Kreuz ist sehr aufwendig geschnitzt und hat eine Verdachung mit Kupferbeschlag.

 

Dies läßt vermuten, daß es mehr als nur ein einfaches Grabkreuz gewesen sein könnte.

Vielleicht lässt sich noch Genaueres ermitteln.
 

 

Auf alle Fälle ist es wunderschön und ruft sicher viel Segen auf das Dorf und seine Bewohner herab.

16.03.2017: Öffentliche Gemeinderatssitzung

 

Kronenacker: Auf Betreiben der CDU-Fraktion wurde eine Anfrage an das Planungsbüro gerichtet, um den derzeitigen Stand zu erfragen. Darauf wurde von der Verantwortlichen der Planeo schriftlich geantwortet, daß man derzeit an der Überarbeitung des Bebauungsplans ist und da speziell an der Auswertung der eingereichten Einwendungen (in Verwaltungssprech: Anregungen). Man rechnet mit dem Fortgang der Offenlegung im Herbst.

 

Verschmutzungen der Straßen im Bereich Kapellenstraße/Tonfeldstraße infolge des Abbaubetriebes:

Der Bürgermeister betonte nochmals die Dringlichkeit des Anliegens. Die Straßenverschmutzung sei eine ernste Sache, in der eine wirkliche Verbesserung anzustreben sei. Auf dem Tonschlick macht man sich nicht nur dreckig, man läuft als Spaziergänger Gefahr auszurutschen und hinzufallen. Die Firma Lassmann machte den Vorschlag der Anlegung eines Bürgersteigs entlang der Tongrube an der Kapellenstraße bis zur Ausfahrt der Radlader und Kipper bei der Aufbereitung. Dieses Trottoir sollte eine Höhe von 15 cm haben, damit auch die Verunreinigungen der Straße nicht auf den Gehweg gelangen. Der Vorschlag von Ratsseite betreffs einer Reifenwaschanlage wurde von den Betreibern der Tongrube wegen der Kosten und anderen Nachteilen (größere Reparaturanfälligkeit der Fahrzeuge) abgelehnt. Darauf wurde von Ratsseite eine Alternative vorgeschlagen, bei der die Verschmutzung der Straße weitgehend auf einen Bereich der Querung von der Grube zur Aufbereitung reduziert würde, welcher dann auch besser sauber zu halten wäre. Dafür sind zunächst noch amtliche Erkundigungen einzuholen. In nächster Zeit soll auch ein Termin vor Ort veranschlagt werden, damit sich Bürgermeister und Rat ein Bild machen können. Auch die Möglichkeit von Zwangs- und Bußgeldern wurde besprochen.

 

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gebäudes für Backwaren und Gastronomie:

Es besteht ein Plan zur Errichtung eines Gastronomiegebäudes mit Schwerpunkt Backwaren an dem Eckgrundstück Kirchstraße und L 303 (in der Kurve nach Siershahn). Dazu ließ ein Architekturbüro dem Gemeinderat Vorschläge vorlegen. Aus denen ist ersichtlich, daß man dort ein einstöckiges Gebäude mit Glasfronten, 21 Parkplätzen und einer Terrasse errichten will. Die Zufahrt soll von der Kirchstraße aus erfolgen. Der Landesbetrieb Mobilität lehnte eine Zufahrt über die L303 wegen Gefährlichkeit ab. Die Verbandsgemeinde hat nichts gegen eine Zufahrt über die Kirchstraße, machte aber darauf aufmerksam, daß es in Stoßzeiten zu einer Rückstaubildung kommen könnte. Der Gemeinderat war gefordert, zu dieser Bauvoranfrage ein sogenanntes gemeindliches Einvernehmen abzugeben.  Die Problematik der Zufahrt wurde kurz in einigen Redebeiträgen aufgenommen (Unfallgefahr, Zebrastreifen, Kreisel...). Die Attraktivität des Projektes wurde von der Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder betont und das Einvernehmen mit drei Enthaltungen und ohne Gegenstimmen angenommen. Mit der Erteilung des Einvernehmens ist die Gemeinde gebunden und darf dem Bauvorhaben nicht mehr widersprechen, z. B. mit der Begründung, daß sich der Bau der Umgebung oder dem Landschaftsbild nicht anpasse. Aber das Einvernehmen kann auch bis zur Entscheidung über das Baugesuch geändert bzw. widerrufen werden.

Sollte sich an der Bauvoranfrage etwas ändern, z. B. statt des o. g. Projektes etwas anderes gebaut werden, so müßte eine erneute Bauvoranfrage gestellt werden.

Da niemand vom Architekturbüro, welches die Voranfrage gestellt hatte, anwesend war, ließ sich nicht ermitteln,  in welcher Phase das Projekt ist und ob hinter den Planungen konkrete Interessenten stehen.

 

Betrieb Sibelco:

Der Hauptbetriebsplan zum Abbau weiterer circa 70.000 Tonnen Ton ist vom Bergamt zugelassen worden. Der Staubentwicklung soll "durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt werden". Das Gelände sei einzuzäunen. Die Qualität der Abwässer sei laut Bergamt nicht beanstandungswürdig. Was das Dioxin in den Abwässern betrifft, soll die Rahmenvereinbarung des Bergamts mit der Tonindustrie erst im Laufe dieses Jahres ratifiziert werden.

 

Dazu die Bemerkung, daß beim Tonabbau in der Erde schlummernde Dioxine und Furane freigesetzt werden. Sie setzen sich im Boden ab und können über die Futteraufnahme der Nutz- und Wildtiere und die Abwässer aus den Absetzteichen der Gruben in die Nahrungskette gelangen. Das Problem ist seit Ende der 90er Jahre bekannt. Für den Fischbestand des Gelbachs und seiner Nebengewässer wurde 2013 deshalb eine Verzehrbeschränkung veröffentlicht. Untere und Obere Landesbehörden haben Untersuchungen veranlasst. Es soll ein Gutachten erstellt werden. Wann dieses herauskommt, ist mir nicht bekannt.

 

Die Beseitigung der wilden Müllhalde in der Einfahrt zum Betrieb wurde mit Sibelco nochmals besprochen. Es ist gefordert worden, die Schranke vor die Einfahrt zu verlegen, um das Problem der Müllablagerungen zu vermeiden.

 

In dem Zusammenhang erwähnte der Bürgermeister auch, daß die Beseitigung illegaler Ablagerungen und Verunreinigungen ein ständig größer werdender Arbeitsaufwand in der Gemeinde würde.

 

Kabelverlegung Massenberg: Auf die Frage, wozu entlang des Lärmschutzwalls die Vermessungspfosten gestellt seien, wurden in der Gemeinderatssitzung verschiedene Vermutungen geäußert.

Auf heutige Anfrage von meiner Seite an die Verbandsgemeinde wurde erklärt, es solle eine Glasfaserkabelverlegung vorgenommen werden. Sie diene der Herstellung des "schnellen Internet" (anscheinend zwischen Ransbach und Dernbach). Sollte diese Arbeit mit einer Spülbohrung durchgeführt werden, so entstünden dabei für die Erholungssuchenden kaum Unannehmlichkeiten. Dann müsse man lediglich an den Montagegruben den Maschinen ausweichen. Wann diese Arbeiten beginnen und wie lange sie dauern, konnte nicht gesagt werden. Es könne aber davon ausgegangen werden, daß sie im Sommer stattfänden.

 

Tierquälerei: Aus dem Bereich Massenberg, so eine Stimme aus dem Gemeinderat, sei zu berichten, daß jüngst in mehreren Fällen mit einem Luftgewehr auf Katzen geschossen worden sei, wie bei anschließenden tierärztlichen Untersuchungen festgestellt worden wäre. Der Bürgermeister rät zur Anzeige dieser Taten bei der Polizei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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© Petra Buhr