Wissen heißt die Welt verstehen. Wissen lehrt, verrauschter Zeiten Und der Stunde, die da flattert, Wunderliche Zeichen deuten. Und da sich die neuen Tage Aus dem Schutt der alten bauen, Kann ein ungetrübtes Auge, Rückwärtsblickend vorwärtsschauen. F.W. Weber, Dreizehnlinden
 Wissen heißt die Welt verstehen.Wissen lehrt, verrauschter ZeitenUnd der Stunde, die da flattert,Wunderliche Zeichen deuten.Und da sich die neuen TageAus dem Schutt der alten bauen,Kann ein ungetrübtes Auge,Rückwärtsblickend vorwärtsschauen.               F.W. Weber, Dreizehnlinden

Glossar

Die Stichpunkte sind alphabetisch geordnet.

 

 

Bebauungsplan:

 

Im Bundesbaugesetz steht folgendes, und das seit der Erstnovellierung im Jahr 1960:

 

"§3 Beteiligung der Öffentlichkeit

(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1. ...

(2) Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen..."

 

Einige Anmerkungen zu diesem Text:

1.) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig zu unterrichten... In Ebernhahn fand löblicherweise eine Bürger-Infoveranstaltung statt, die in ihrer unvermeidlichen Kürze zumindest bruchstückhaft die Planungen offenlegte. Dazu wäre der Gemeinderat noch nicht einmal verpflichtet gewesen, wie mir mitgeteilt wurde.

2.) Voraussichtliche Auswirkungen... Ja, es wurden welche genannt: voraussichtlich spätere Geldeinnahmen für die Gemeinde und die Verbandsgemeinde und den Unternehmer und weitere Arbeitsplätze. Aber meint dies das Baugesetz? Viel eher doch sind die unmittelbaren Auswirkungen auf den Bürger, die Nachbarschaft und das Dorf gemeint, z. B. Verdunkelung der anliegenden Häuser, Vertrocknung der Gärten, Aufheizung des Mikroklimas, Lärm, Gestank, Feinstaub, Abgase, Dreck, Grünlandverlust, Kulturgutzerstörung, Tod von Tieren....

3.) Kinder und Jugendliche.... Ich weiß nicht, was man sich in den 60er Jahren vorstellte. Wie unterrichtet man Kinder geeigneterweise über das, was sie zukünftig zu erwarten haben, wenn großindustrielle Komplexe in der Nachbarschaft ihren Spielgrund verschlingen?

4.) Die Entwürfe sind...für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen: Der Gemeinderat hat sich laut Angabe in der Bürger-Infoveranstaltung jahrelang mit der Entscheidung befasst und alles hin und her erwogen. Der Grundstücksaufkäufer hat ebenfalls jahrelang planen und vorbereiten können. Die Verbandsgemeinde bereitet monatelang die öffentliche Auslegung der Entwürfe vor.... und der Otto-Normalbürger hat vier Wochen, um sich mit einem höchst komplexen und mit einem Dschungel von Gesetzesverordnungen behafteten Plan auseinanderzusetzen und fristgerecht seine "Anregungen" und "Bedenken" und "Einwendungen" abzugeben.

 

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Bekanntmachung der Bürgermeisterin vom ??.Mai 2014:

"Information zum Gebiet Kronenacker

Die Firma Schütz in Siershahn plant eine Erweiterung ihres Betriebsgeländes in der Gemarkung Ebernhahn im Bereich des Kronenackers. Bereits seit drei Jahren ist die Ortsgemeinde Ebernhahn hierzu in entsprechenden Gesprächen mit der Firma Schütz. Der Ortsgemeinderat Ebernhahn hat kürzlich einen Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke im Gebiet Kronenacker an die Firma Schütz beschlossen und gleichzeitig einen Städtebaulichen Vertrag zugestimmt, mit dem die Aufstellung eines Bebauungsplanes geregelt wird. Für die Ortsgemeinde ergibt sich damit wahrscheinlich die einmalige Chance, ein Gewerbe- und Industriegebiet auf dem Kronenacker zu verwirklichen, da sie dies selbst finanziell nicht leisten kann. Die Firma Schütz wird in nächster Zeit auch an die Privateigentümer herantreten, um mit ihnen über einen Erwerb der Grundstücke zu sprechen. Hierzu wird sie den Eigentümern ein - wie ich finde -ausgesprochen faires Angebot unterbreiten.

Für den Ortsgemeinderat war in den zahlreichen Gesprächen mit der Firma Schütz stets von größter Bedeutung, daß für die Anwohner keine unzumutbaren Lärm- oder Geruchsimmissionen durch ein mögliches Gewerbe- und Industriegebiet entstehen. Um dies sicherzustellen, werden in einem Bebauungsplanverfahren auch entsprechende Gutachten durch unabhängige Sachverständige erstellt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen schon früh über die Planungen informiert werden und haben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, alle Unterlagen für den Entwurf eines Bebauungsplanes einzusehen.

Ich bitte an dieser Stelle auch um etwas Geduld und Verständnis, daß die erforderlichen Grundlagen für eine Planung zunächst erstellt und abgestimmt werden müssen. Gerade die letzten drei Jahre haben gezeigt, daß uns in den wichtigen Fragen letztlich nur Sachargumente weiterbringen, und dies sollte auch in Zukunft so sein.

Hannelore Quernes, Ortsbürgermeisterin."

 

In der Rückschau auf diesen Text fällt auf:

 

1. Alle Behördenbescheide haben Hinweise auf Rechtsmittel. Dies ist zwar kein Behördenentscheid, aber ein Ratsbeschluß. Die Bürgerschaft sollte durchsetzen, daß auch bei Ratsentscheidungen Hinweise auf die bürgerlichen Rechte gegeben werden. Das wäre ein demokratischer Fortschritt. Jeder Verhaftete wird auf seine Rechte hingewiesen. Daß der Bürger hier eine Viermonatsfrist gehabt hätte, um ein Bürgerbegehren durchzuführen, wird wohl den meisten Bürgern unbekannt gewesen sein. Es hätte genügt zu schreiben: "An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, daß dieser Entschluß bürgerliche Rechte berührt. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Gemeindevertretung."

2. Der Schlußsatz suggeriert, daß der Bürger noch zuwarten muß, bis zu einem Zeitpunkt in der Zukunft, ehe er Möglichkeiten der Einflussnahme hat. Was die weiteren Schritte betrifft, dachte ich nach dem Lesen des Textes, daß nun erst eine Planung erstellt und die Öffentlichkeitsbeteiligung in Gang gesetzt werden muß, dann erst könne vernünftigerweise zum Erwerb bzw. Verkauf der Grundstücke geschritten werden.

Schockiert war ich, als ich hörte, daß der Grundstücksaufkäufer mit triumphaler Sicherheit schon den Erwerb der Grundstücke begann. Als ich den Bürgermeister fragte, wieso er das könne, er hätte doch noch nichts in der Hand... erhielt ich keine Antwort. Ich bin ziemlich langsam im Denken, dann dämmerte es mir. Der Investor hat doch etwas "in der Hand": den Gemeinderat, denn die Mehrheit der Räte möchte ja auch die Industrie auf dem Kronenacker.

Fakt ist jedoch, wie mir von anderer Seite erklärt wurde, daß diese Erwerbungen auf volles eigenes Risiko des Grundstücksaufkäufers erfolgten. Mir wurde fast schwindelig ob dieses Irrsinns. Von berufener Stelle eines Verwaltungswissenschaftlers wurde ich jedoch beruhigt: Es sei gewiß, daß der Erwerber in seinen Verträgen Rücktrittsklauseln aufgenommen hätte.

3. Lärm- und Geruchsimmissionen: Sind das zusammen mit der Höhe des Geldes für die Grundstücke die einzigen Aspekte, die in drei Jahren erwogen wurden, und alle anderen sind so geheim, daß sie der Öffentlichkeit vorenthalten werden müssen?

4. Unabhängige Sachverständige. Wie unabhängig kann ein Sachverständiger sein, der vom Grundstückserwerber beauftragt und bezahlt wird?

5. Städtebaulicher Vertrag: Er regelt, welche Rechte und Pflichten beide Parteien haben, also wer welche Kosten übernimmt. Der Städtebauliche Vertrag gibt aber keinen Anspruch auf Durchführung eines Bebauungsplans. Das Bebauungsplanverfahren muss ergebnisoffen geführt werden.

 

Grünland

 

Grünlandverbrauch 2003 - 2012

 

Hessen: - 0,33 %

 

NRW: - 7.34 %

 

Rheinland-Pfalz: -7,23 %

 

Quelle: Bundesamt für Naturschutz, Grünlandreport, Juli 2014, Seite 10

 

Rheinland-Pfalz steht auf der Liste der 13 aufgeführten Bundesländer an zweithöchster Stelle!

 

 

Schutzgemeinschaft

Das Bundesamt für politische Bildung schreibt, daß es demokratiepolitisch erwünscht sei, daß der Bürger Initiative ergreift. Also gibt es in Ebernhahn eine weitere Interessenvertretung, deren mehrheitliche Mitglieder sich zwar entschieden haben, das Angebot, unter dem Dach der bestehenden ersten Vereinigung zu operieren, abzulehnen, aber glauben, dadurch eine größere Flexibilität, Handlungsfreiheit und Möglichkeit der Schwerpunktsetzung zu haben.

Die Wahl des Begriffs "Schutzgemeinschaft" erinnert an die erste, 1947 in Rhöndorf gegründete Bürgerinitiative: die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.

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© Petra Buhr